Honorar


Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) / Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)


Am 20.12.2012 ist die Novellierung des Gebührenrechts in Kraft getreten. Die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) wurde durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ersetzt.


Die StBVV ermöglicht dem Steuerberater, seine Leistungen nach bestimmten Gebühren abzurechnen. Im Vordergrund steht die Wertgebühr nach § 10 StBVV. In §§ 21 bis 46 StBVV sind bestimmte Tätigkeiten genannt, für die unter Anwendung unterschiedlicher Tabellen nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen abgerechnet werden kann.


Neben der Wertgebühr kommt sehr häufig die Zeitgebühr nach § 13 StBVV zur Anwendung, so z.B. wenn der Steuerberater Steuerbescheide prüft (§ 28 StBVV), an Abschlussprüfungen teilnimmt (§ 29 Nr. 1 StBVV), oder eine Buchführung einrichtet (§ 32 StBVV).
Der Steuerberater kann aber auch über die Vorgaben der StBVV hinaus höhere Gebühren abrechnen. Eine solche Vereinbarung muss jedoch nach § 4 StBVV schriftlich erfolgen.


Die dem Steuerberater entstandenen Auslagen kann dieser nach den §§ 16 bis 19 StBVV gesondert abrechnen. Es handelt sich dabei um die ihm entstandenen Post- und Telefonkosten (§ 16 StBVV). Hinzu kommt immer auch die gesetzliche Umsatzsteuer.


Für uns ist es wichtig, dass unsere Mandanten von Anfang an über das Honorar des Steuerberaters informiert werden. Sprechen Sie uns daher hierzu an und lassen Sie sich eine Kostenschätzung geben oder vereinbaren Sie ein Honorar, so dass Sie von Anfang an darüber informiert sind, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.


Erstgespräch oder Erstberatung?

Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenfrei, solange daraus keine Erstberatung wird. Das Erstgespräch soll dazu dienen, dass der potentielle Mandant und der Steuerberater sich persönlich kennenlernen und geklärt wird, ob und in welchem Umfang Beratungsbedarf besteht.


Werden im Rahmen des Gesprächs bereits fachliche Auskünfte erteilt, so wird aus dem Erstgespräch eine Erstberatung, die nicht kostenlos erfolgen kann. Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht nämlich keine kostenlose Beratung des Steuerberaters vor. Vielmehr ist es dem Steuerberater untersagt, seine Leistungen kostenlos anzubieten. Für eine Erstberatung fällt ein Honorar in Höhe von € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer an.


Sie bekommen im Gespräch entsprechend eine Information von uns, ob und wann ein Honorar anfällt.

 
 
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